
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, behandle ich Privatpatientinnen und Privatpatienten sowie Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel nicht möglich.
Das Honorar wird vor Beginn der Behandlung transparent mit Ihnen besprochen. Die Kosten richten sich nach Art, Dauer und Umfang der therapeutischen Leistung.
Je nach Beschwerdebild, Zielsetzung und Behandlungsbedarf können unterschiedliche Leistungen sinnvoll sein. Deshalb wird der Behandlungsplan individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Sie erhalten für die erbrachten Leistungen eine Rechnung. Diese ist unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder Zusatzversicherung zu begleichen.
Privatversicherte Patientinnen und Patienten können die Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, hängt von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag ab.
Bitte beachten Sie, dass private Krankenversicherungen unterschiedliche Tarife und Erstattungsbedingungen haben. Eine vollständige Kostenerstattung kann daher nicht garantiert werden.
Ich empfehle Ihnen, vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu klären, welche physiotherapeutischen Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind und in welcher Höhe diese übernommen werden.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, können Sie die Rechnung bei Ihrer Beihilfestelle einreichen. Auch hier gelten die jeweiligen Beihilfevorschriften und Erstattungssätze.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Differenzen zwischen dem berechneten Honorar und dem erstatteten Betrag von Ihnen selbst zu tragen sind.
Auch ohne private Krankenversicherung oder ärztliche Verordnung können Sie die Leistungen der Praxis als Selbstzahlerin oder Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie Beschwerden frühzeitig reduzieren möchten, präventiv etwas für Ihre Gesundheit tun wollen oder eine individuelle physiotherapeutische Begleitung wünschen.
Die Kosten tragen Sie in diesem Fall selbst. Vor Beginn der Behandlung informiere ich Sie selbstverständlich über das voraussichtliche Honorar.
Für bestimmte physiotherapeutische Leistungen kann eine ärztliche Verordnung sinnvoll oder erforderlich sein, insbesondere wenn Sie die Rechnung bei einer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder Zusatzversicherung einreichen möchten.
Bitte bringen Sie vorhandene Verordnungen, Befunde, Arztberichte oder relevante medizinische Unterlagen zum ersten Termin mit. So kann die Behandlung gezielt auf Ihre Beschwerden und Ihre gesundheitliche Situation abgestimmt werden.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und über eine Zusatzversicherung verfügen, kann je nach Tarif eine anteilige Kostenerstattung möglich sein.
Bitte klären Sie vorab direkt mit Ihrer Zusatzversicherung, welche Leistungen erstattet werden und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Mir ist wichtig, dass Sie vor Beginn der Behandlung wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Deshalb besprechen wir das Honorar, den möglichen Behandlungsumfang und das weitere Vorgehen transparent und verständlich.
Wenn Sie Fragen zur Abrechnung, zur Rechnungsstellung oder zur möglichen Kostenerstattung haben, sprechen Sie mich gerne an.
Die Entscheidung über eine Kostenerstattung liegt ausschließlich bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder Zusatzversicherung. Die Privatpraxis für Physiotherapie Ulrike Reuter kann keine verbindliche Aussage darüber treffen, ob und in welcher Höhe Ihre Kosten übernommen werden.
Bitte prüfen Sie daher möglichst vor Beginn der Behandlung Ihre individuellen Vertragsbedingungen oder wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung.
Bar, Kartenzahlung (EC, Kreditkarte), Überweisung, Rechnung
Bei Fragen zu Honorar, Terminvereinbarung oder Kostenerstattung können Sie sich gerne an mich wenden:
Privatpraxis für Physiotherapie Ulrike Reuter